Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Vermittler und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2Vertragsgegenstand

  1. Der Vermittler vermittelt im Auftrag des Kunden den Kauf eines Fahrzeugs bei einem Lieferanten, insbesondere aus Asien.
  2. Der zwischen Vermittler und Kunde geschlossene Vertrag ist ein Vermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag). Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten zustande.
  3. Mit Beauftragung des Vermittlers bevollmächtigt der Kunde den Vermittler, den Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen und auf Rechnung des Kunden mit dem Lieferanten abzuschließen sowie alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

3Rolle des Vermittlers

  1. Der Vermittler ist ausschließlich Vermittler und Stellvertreter des Kunden gegenüber dem Lieferanten. Er ist weder Verkäufer noch Importeur des Fahrzeugs.
  2. Die Vermittlerprovision ist im vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreis enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4Provision

Die Provision wird mit erfolgreicher Vermittlung fällig. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald der Vermittler im Namen des Kunden den Kaufvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen hat. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5Check-Auftrag / Vertragsabschluss / Vertragsstrafe

  1. Der Kunde kann den Vermittler mit einem kostenpflichtigen Fahrzeug-Check beauftragen. Die Check-Gebühr beträgt 99 € pro Fahrzeug.
  2. Der Check umfasst die Prüfung des Fahrzeugzustands anhand der vorliegenden Inspektionsberichte, der Fahrzeughistorie sowie Rückfragen beim Lieferanten. Der Check verpflichtet den Kunden nicht zum Kauf.
  3. Mit Beauftragung und Zahlung der Check-Gebühr akzeptiert der Kunde diese AGB und schließt einen verbindlichen Check-Auftrag mit dem Vermittler. Auf das Bestehen eines Widerrufsrechts (§16) wird ausdrücklich hingewiesen.
  4. Der Kunde verlangt mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass der Vermittler mit dem Check sofort beginnt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht hinsichtlich des Check-Auftrags mit vollständiger Erbringung des Checks erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB, vgl. §16). Die Check-Gebühr ist nach Erbringung des Checks nicht erstattungsfähig.
  5. Entscheidet sich der Kunde nach dem Check für den Kauf, erteilt er dem Vermittler einen verbindlichen Kaufauftrag. Der Vermittler schließt sodann im Namen des Kunden den Kaufvertrag mit dem Lieferanten ab und nimmt die Zahlung des Gesamtpreises (Fahrzeugpreis + Vermittlerprovision) treuhänderisch entgegen (§13).
  6. Bei Rücktritt, Nichtzahlung oder grundlosem Abbruch nach erteiltem Kaufauftrag gilt:a) Verbraucher (B2C): Der Kunde schuldet dem Vermittler den nachweislich entstandenen tatsächlichen Schaden (Aufwand bereits erbrachter Vermittlungstätigkeit, Kommunikationskosten, ggf. Verzollungs-/Speditions- gebühren). Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Eine pauschale Vertragsstrafe gegen Verbraucher wird nicht vereinbart.b) Unternehmer (B2B): Der Kunde verpflichtet sich, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.500 € zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt dem Vermittler ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist auf einen entstandenen Schaden anzurechnen.

6Lieferung / Transport / Import

Transport, Verzollung und Lieferung erfolgen ausschließlich durch den Lieferanten oder Dritte (z. B. Reederei, Spedition, Zollagentur). Der Vermittler hat darauf keinen Einfluss.

Für Schäden, Verluste oder Verzögerungen während des Transports (See, Verzollung, Straße) haftet ausschließlich der jeweilige Lieferant oder Frachtführer (z. B. Reederei, Spedition). Der Vermittler haftet ausdrücklich nicht für Transportschäden.

Im Schadensfall unterstützt der Vermittler den Kunden auf Wunsch dabei, die Reklamation an die richtige Stelle (Lieferant, Reederei, Versicherung) zu adressieren. Eine eigene Haftung des Vermittlers wird durch diese Unterstützung nicht begründet.

7Ende der Leistung

Die Vermittlungsleistung des Vermittlers gilt als vollständig erbracht, sobald der Kaufvertrag im Namen des Kunden mit dem Lieferanten abgeschlossen, der Kaufpreis-Anteil an den Lieferanten weitergeleitet und das Fahrzeug zur Verschiffung übergeben wurde. Die anschließende Lieferung erfolgt durch den Lieferanten oder von diesem beauftragte Dritte (Reederei, Spedition, Zoll).

8Haftung

  1. Der Vermittler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  2. Im Übrigen haftet der Vermittler unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eigener Pflichtverletzungen aus der Vermittlungstätigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für Mängel oder Pflichtverletzungen des vom Lieferanten gelieferten Fahrzeugs sowie für Transportschäden, Verzögerungen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter (Lieferant, Reederei, Spedition, Zoll) ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 bis 3 greift.

9Gewährleistung

Da der Vermittler nicht Verkäufer des Fahrzeugs ist, bestehen gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte ausschließlich gegenüber dem Lieferanten als Verkäufer. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für das Fahrzeug. Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Vermittler bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten.

10Fahrzeugangaben

Alle Fahrzeugangaben (Beschreibung, Bilder, Inspektionsberichte, Ausstattungsdetails) erfolgen ohne Gewähr und stammen vom Lieferanten bzw. der koreanischen Fahrzeugplattform Encar.com. Abweichungen liegen im Verantwortungsbereich des Lieferanten.

11Verantwortung des Kunden

Der Kunde trifft die Kaufentscheidung eigenständig und trägt das Risiko des Auslandskaufs (insbesondere Wechselkurs, Importbestimmungen des Bestimmungslandes, mögliche Zollnachforderungen).

12Reklamation

Reklamationen wegen Fahrzeugmängeln, Transportschäden oder Lieferverzögerungen sind direkt an den Lieferanten, die Reederei bzw. den zuständigen Versicherer zu richten.

Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Vermittler bei der Adressierung der Reklamation an den korrekten Ansprechpartner. Eine Haftung des Vermittlers für den Erfolg oder die Bearbeitung der Reklamation wird dadurch nicht begründet.

13Zahlung

  1. Sämtliche Zahlungen für das Fahrzeug erfolgen vom Kunden an den Vermittler.
  2. Der Vermittler nimmt die Zahlungen als treuhänderische Inkassostelle entgegen und leitet den auf den Fahrzeugpreis entfallenden Anteil unverzüglich nach Eingang an den Lieferanten weiter. Der auf die Vermittlerprovision entfallende Anteil verbleibt beim Vermittler.
  3. Auf der Rechnung werden Fahrzeugpreis und Vermittlerprovision gesondert ausgewiesen.

14Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Hat der Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Schutzvorschriften des dortigen Verbraucherrechts unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermittlers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

16Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, den mit dem Vermittler geschlossenen Vertrag (Check-Auftrag und/oder Vermittlungsvertrag) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des jeweiligen Vertragsschlusses.

Der Widerruf ist zu richten an:

KoreaX GmbH
Kölner Straße 202 A
51702 Bergneustadt
E-Mail: info@koreax.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Ein Muster-Widerrufsformular kann formlos verwendet werden, ist aber nicht zwingend.

(2) Sofortbeginn der Leistung / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB)

Die vom Vermittler angebotenen Dienstleistungen umfassen den Fahrzeug-Check (§5) und die Vermittlung des Fahrzeugkaufs (§§2, 3).

Mit Auftragserteilung und Zahlung der jeweiligen Gebühr verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Vermittler mit der jeweiligen Leistung (Check bzw. Vermittlung) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde bestätigt zugleich seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht für die jeweilige Leistung mit deren vollständiger Erbringung erlischt.

Diese Zustimmung erfolgt verbindlich durch das Setzen der entsprechenden Checkbox im Bestell- bzw. Auftragsprozess sowie durch die Zahlung der Gebühr in Kenntnis dieser Klausel.

Die Leistungen gelten als vollständig erbracht:

  • der Fahrzeug-Check, sobald der Vermittler dem Kunden das Check-Ergebnis übermittelt hat;
  • die Vermittlungsleistung, sobald der Vermittler im Namen des Kunden den Kaufvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen und den Kaufpreis-Anteil an den Lieferanten weitergeleitet hat.

(3) Wertersatz bei Widerruf während laufender Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB)

Widerruft der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist, nachdem er den Sofortbeginn nach Absatz 2 verlangt hat, schuldet er dem Vermittler einen angemessenen Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen. Der Wertersatz bemisst sich anteilig am vereinbarten Gesamtentgelt nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung.

Im Regelfall behält der Vermittler die Check-Gebühr (99 €) bzw. die anteilige Vermittlerprovision als Wertersatz, soweit dies dem anteiligen Aufwand entspricht.

17Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die KoreaX GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Mai 2026