Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Kraftfahrzeugen durch die Korea X Import GmbH - Stand: Juli 2026

1Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für alle Vermittlungsleistungen der Korea X Import GmbH, Kölner Straße 202 A, 51702 Bergneustadt (nachfolgend „Vermittler“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“), unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
  2. Der Vermittler erbringt ausschließlich Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Sinne der §§ 652 ff. BGB sowie die in Ziffer 4 beschriebene optionale Check-Leistung. Gegenstand der Vermittlung ist der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Re-Import) zwischen dem Käufer und einem Fahrzeughändler mit Sitz in der Republik Korea (nachfolgend „Verkäufer“).
  3. Der Vermittler wird zu keinem Zeitpunkt selbst Verkäufer oder Vertragspartei des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande. Der Vermittler schuldet weder die Lieferung noch die Übereignung des Fahrzeugs und übernimmt keine eigene Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
  4. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Vermittler ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2Zustandekommen des Vermittlungsvertrags

  1. Die Präsentation von Fahrzeugen (Website, Social Media, WhatsApp-Kanal) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
  2. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Käufer den Vermittlungs- und Kaufauftrag unterzeichnet und der Vermittler diesen in Textform bestätigt. Ein Check-Auftrag nach Ziffer 4 kommt bereits mit Beauftragung und Zahlung der Check-Gebühr zustande.
  3. Der Verkäufer wird dem Käufer spätestens im Kaufvertrag namentlich benannt. Bis dahin bleibt die Identität des Verkäufers aus Gründen des Geschäftsgeheimnisschutzes vertraulich.

3Stellung des Vermittlers; Fahrzeugangaben

  1. Sämtliche Angaben zum Fahrzeug (Ausstattung, Laufleistung, Zustand, Unfallfreiheit, Erstzulassung) beruhen auf den Angaben des Verkäufers, auf den vom Verkäufer übermittelten Dokumenten und Fotos sowie auf den Daten der koreanischen Fahrzeugplattform Encar.com. Der Vermittler gibt diese Angaben nach bestem Wissen weiter, übernimmt jedoch keine eigene Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit; er prüft die Angaben lediglich auf Plausibilität.
  2. Zusicherungen, Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen können ausschließlich vom Verkäufer abgegeben werden. Mitarbeiter des Vermittlers sind nicht bevollmächtigt, im Namen des Vermittlers Garantien oder Zusicherungen zum Fahrzeug abzugeben.

4Fahrzeug-Check (optionale Zusatzleistung)

  1. Der Käufer kann den Vermittler mit einem kostenpflichtigen Fahrzeug-Check beauftragen. Die Check-Gebühr beträgt 99,00 EUR pro Fahrzeug.
  2. Der Check umfasst die Prüfung des Fahrzeugzustands anhand der vorliegenden Inspektionsberichte, der Fahrzeughistorie sowie Rückfragen beim Verkäufer. Der Check verpflichtet den Käufer nicht zum Kauf.
  3. Der Käufer verlangt mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass der Vermittler mit dem Check sofort beginnt. Ist der Käufer Verbraucher, wird auf das Widerrufsrecht nach Ziffer 12 sowie auf dessen vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger Leistungserbringung hingewiesen. Nach vollständiger Erbringung des Checks (Übermittlung des Check-Ergebnisses) ist die Check-Gebühr nicht erstattungsfähig.

5Kaufpreis, Zahlungsabwicklung, Vergütung

  1. Der Käufer zahlt den vollständigen Kaufpreis nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das dort angegebene Konto. Der Vermittler nimmt den Kaufpreis dabei im Namen und für Rechnung des Verkäufers als bloße Zahlstelle entgegen (durchlaufender Posten) und leitet ihn unverzüglich und ungekürzt an den Verkäufer weiter. Mit Eingang beim Vermittler gilt die Zahlung gegenüber dem Verkäufer als erfüllt.
  2. Für den Käufer entstehen über den Kaufpreis und die etwaige Check-Gebühr (Ziffer 4) hinaus keine gesonderten Vermittlungsgebühren. Die Vergütung des Vermittlers (Provision) wird ausschließlich vom Verkäufer getragen.
  3. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, eigene Zahlungen an den Verkäufer vorzuleisten.

6Pflichten des Käufers; Abbruch nach Kaufauftrag

  1. Der Käufer trifft die Kaufentscheidung eigenständig und trägt die typischen Risiken des Auslandskaufs (insbesondere Wechselkursentwicklung, Importbestimmungen des Bestimmungslandes, mögliche Zollnachforderungen).
  2. Tritt der Käufer nach verbindlich erteiltem Kaufauftrag grundlos zurück, zahlt er nicht oder bricht er die Abwicklung grundlos ab, gilt:a) Verbraucher (B2C): Der Käufer schuldet dem Vermittler den nachweislich entstandenen tatsächlichen Schaden (insbesondere Aufwand bereits erbrachter Vermittlungstätigkeit, Kommunikationskosten, ggf. bereits angefallene Speditions- oder Abwicklungskosten). Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine pauschale Vertragsstrafe gegenüber Verbrauchern wird nicht vereinbart. Ein gesetzliches Widerrufsrecht (Ziffer 12) bleibt unberührt.b) Unternehmer (B2B): Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.500,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.

7Verschiffung, Lieferung, Gefahrtragung

  1. Die Verschiffung, die Einfuhrabwicklung und die Bereitstellung des Fahrzeugs im Ankunftshafen (i. d. R. Rotterdam) werden vollständig durch den Verkäufer bzw. durch von ihm beauftragte Dritte (Reederei, Spedition, Zollagent) organisiert und verantwortet. Der Vermittler ist an der physischen Abwicklung nicht beteiligt.
  2. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt durch Abholung des Käufers am Ankunftshafen nach Freigabe. Genannte Liefer- und Ankunftstermine sind unverbindliche Prognosen; Verzögerungen im Seetransport oder in der Hafenabwicklung hat der Vermittler nicht zu vertreten.
  3. Transportschäden: Für Schäden, die während des Transports (Verladung, Seetransport, Entladung, Hafenlagerung) entstehen, haftet nicht der Vermittler. Ansprüche sind gegenüber der Reederei bzw. deren Transportversicherung sowie gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Der Vermittler unterstützt den Käufer auf Wunsch bei der Schadensdokumentation und der Weiterleitung der Ansprüche; eine eigene Haftung des Vermittlers wird durch diese Unterstützung nicht begründet.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme am Hafen unverzüglich auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen und diese vor dem Verlassen des Hafengeländes dokumentieren zu lassen (Fotos, Schadensprotokoll). Unterlässt der Käufer dies, können Ansprüche gegen Reederei und Versicherung erschwert oder ausgeschlossen sein.

8Einfuhr, Verzollung, Steuern

  1. Die zoll- und einfuhrsteuerrechtliche Abwicklung (Einfuhranmeldung, Verzollung, Entrichtung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) erfolgt ausschließlich durch den Verkäufer bzw. dessen beauftragten Zollagenten. Der Vermittler gibt keine Zollanmeldungen ab, ist nicht Anmelder im zollrechtlichen Sinne und hat auf die Verzollung keinen Einfluss.
  2. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Einfuhr fehlerhaft oder unvollständig abgewickelt wurde, richten sich sämtliche Ansprüche des Käufers ausschließlich gegen den Verkäufer. Für diesen Fall hat sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer zur vollständigen Rückabwicklung verpflichtet (Ziffer 9 Abs. 3).
  3. Kosten der Zulassung, technischen Prüfung (z. B. TÜV, § 21 StVZO) und etwaiger Umrüstungen in Deutschland trägt der Käufer, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.

9Gewährleistung; Rückabwicklung durch den Verkäufer; Reklamation

  1. Ansprüche wegen Sachmängeln des Fahrzeugs (Gewährleistung/Mängelhaftung) bestehen ausschließlich gegenüber dem Verkäufer nach Maßgabe des Kaufvertrags und des darauf anwendbaren Rechts. Der Vermittler ist nicht Verkäufer und schuldet keine Mängelfreiheit des Fahrzeugs.
  2. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat und keine Gebrauchtwagengarantie nach deutschem Standard anbietet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verkäufer kann sich dadurch erschweren.
  3. Rückabwicklungszusage: Der Verkäufer hat sich verpflichtet, bei wesentlichen Mängeln, fehlgeschlagener Einfuhr oder sonstiger Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Übergabe das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis vollständig zu erstatten (vollständige Rückabwicklung). Der Vermittler koordiniert die Rückabwicklung auf Wunsch des Käufers, ohne selbst Schuldner des Erstattungsanspruchs zu werden.
  4. Reklamationen wegen Fahrzeugmängeln, Transportschäden oder Lieferverzögerungen sind direkt an den Verkäufer, die Reederei bzw. den zuständigen Versicherer zu richten. Auf Wunsch des Käufers unterstützt der Vermittler bei der Adressierung der Reklamation an den korrekten Ansprechpartner. Eine Haftung des Vermittlers für den Erfolg oder die Bearbeitung der Reklamation wird dadurch nicht begründet.

10Haftung des Vermittlers

  1. Der Vermittler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Vermittler nicht für: (a) die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer, (b) Sachmängel des Fahrzeugs, (c) Transport- und Hafenschäden, (d) die zoll- und steuerrechtliche Abwicklung der Einfuhr durch den Verkäufer, (e) die Richtigkeit der vom Verkäufer stammenden Fahrzeugangaben, soweit der Vermittler deren Unrichtigkeit nicht kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

11Vertraulichkeit; Umgehungsverbot; Vertragsstrafe

  1. Die Identität und die Kontaktdaten des Verkäufers sowie sämtliche Konditionen sind Geschäftsgeheimnisse des Vermittlers.
  2. Dem Käufer ist es untersagt, innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss unter Umgehung des Vermittlers unmittelbar oder mittelbar (auch über Dritte) mit dem Verkäufer Fahrzeuggeschäfte anzubahnen oder abzuschließen oder die Identität des Verkäufers an Dritte weiterzugeben.
  3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR je umgangenem Fahrzeuggeschäft, höchstens jedoch 10.000,00 EUR insgesamt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.

12Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB) und wird der Vertrag (Check-Auftrag und/oder Vermittlungsvertrag) ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, WhatsApp, Telefon, E-Mail) geschlossen, hat der Käufer das Recht, den jeweiligen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des jeweiligen Vertragsschlusses.

Der Widerruf ist zu richten an:

Korea X Import GmbH
Kölner Straße 202 A
51702 Bergneustadt
E-Mail: info@koreax.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Ein Muster-Widerrufsformular kann formlos verwendet werden, ist aber nicht zwingend. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Käufer mit dem Vermittlungs- und Kaufauftrag übermittelt wird.

(2) Sofortbeginn der Leistung / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB)

Verlangt der Käufer ausdrücklich, dass der Vermittler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der jeweiligen Leistung (Check bzw. Vermittlung) beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung erlischt, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistung.

Diese Zustimmung erfolgt verbindlich durch das Setzen der entsprechenden Checkbox im Bestell- bzw. Auftragsprozess sowie durch die Zahlung in Kenntnis dieser Klausel.

Die Leistungen gelten als vollständig erbracht:

  • der Fahrzeug-Check, sobald der Vermittler dem Käufer das Check-Ergebnis übermittelt hat;
  • die Vermittlungsleistung, sobald der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen ist.

(3) Wertersatz bei Widerruf während laufender Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB)

Widerruft der Käufer innerhalb der Widerrufsfrist, nachdem er den Sofortbeginn nach Absatz 2 verlangt hat, schuldet er dem Vermittler einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Der Wertersatz bemisst sich anteilig am vereinbarten Gesamtentgelt nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung.

13Datenschutz

Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Durchführung des Vermittlungsvertrags und gibt sie nur weiter, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (insbesondere an den Verkäufer, die Reederei und den Hafenabwickler). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter koreax.de.

14Verbraucherstreitbeilegung

Die Korea X Import GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

15Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbar. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag der Sitz des Vermittlers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026